Es ist müssig darüber zu diskutieren, ob diese Art der Zurschaustellung gefällt oder nicht. Sie verstößt gegen geltendes Recht.Die Gemeinde ist in diesem Falle verpflichtet zu handeln, denn wenn sie eine unrechtmäßige Bebauung in diesem großen Umfange duldet, wird sie es künftig auch bei anderen nicht genehmigten Bebauungen genehmigen müssen.
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