Die Steuerbefreiung ist eine KANN, keine MUSS-Leistung. Wer also das Auto "normal" benutzen möchte (also nicht nur mit dem behinderten Menschen bzw. für diesen), so kann dieser -- wie jeder Otto-Normalverbraucher -- die Steuern zahlen!
17 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
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