Man kann keinem autonomen Staat vorschreiben, sein Fernsehprogramm kostenlos in das Ausland zu übertragen. Insbesondere dann nicht, wenn ihm dadurch erhebliche Kosten in Form von Lizenzgebühren für Spielfilme, Sportübertragungen, Dokumentationen, Fernsehserien etc. entstehen. Diese Mehrkosten müssten gerechter weise vom Bayerischen Staat (Steuerzahler) übernommen werden. Kurz gesagt: Jeder Bayerische Bürger müsste ORF Fernsehgebühren zusätzlich tahlen.
Quelle: