Ausgleich erstmaliger Mietrückstände - Rücknahme der Kündigung.
Beim rechtzeitigem und vollständigem Ausgleich erstmaliger Mietrückstände wird die Kündigung ggf. sogar noch kurz NACH Zustellung der Räumungsklage unwirksam - also einfach mal unverzüglich den Mieterbund fragen bzw. einen RA für Mietrecht. Eine Petition wird da wohl nicht viel weiterhelfen.
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