Mietrecht - Überarbeitung des § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

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Die Begründung ist so nicht schlüssig. Eine Bürgschaft ist eine Alternative zur Kaution. Wenn also die Wahl bem Miter liegt, wi vonder Petition gefordert, kann der Vermieter ebend nicht mehr bestimmen, ob eine Kaution erfolgt. Außerdem ist es für einen kleinen Privatvermieter sicher nicht so einfach, die Leistungsfähigkeit eines "Dritten" zu ermitteln.

Quelle:

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