Die Festlegung von Personalmindeststandards in der Pflege sind schon deshalb dringend notwendig, da sich die pflegerischen Leistungen in der DRG-Preiskalkulation in keinster Weise abbilden lassen. Die Schieflage entsteht unter anderem dadurch, dass die Delegation von primär ärztlichen Leistungen an die Pflege in der Minutenberechnung den Ärzten zugeschlagen wird!
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