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In der augenärztlichen Bescheinigung für die Krankenkasse heißt es: Aufgrund der hohen Myopie braucht der Patient besondere Gläser, die sehr teuer sind. Der Arzt bittet um einen Zuschuss, da der Patient Hartz IV beziehe. Trotzdem eine ablehnende Antwort der KV: Die verbleibende Sehschärfe sei zu hoch. Bei -19 und - 15,75! Der Kostenvoranschlag des Optikers liegt bei 1000 €. Selbst wenn es nur die Hälfte wäre: wer soll das bezahlen, wenn nur der Hartz-IV -Regelsatz zur Verfügung steht??

Quelle:

4.3

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