Versammlungsfreiheit gilt auch für Spinner
Auf den Mahnwachen wird vogelwilder Blödsinn erzählt, und teilweise sehr gefährliche Weltbilder verbreitet. Strafrechtlich relevante Dinge sind hierbei selbstverständlich zur Anzeige zu bringen (z.B. Holocaustleugnung). Dennoch ist ein Verbot nicht das Mittel, diesen Leuten beizukommen.
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