Menschen mehr als notwendig zu schädigen oderg belästigen ist ein Straftatbestand, hatte ich mal gelernt. Dass extreme Geruchsbelästigung in der Praxis offensichtlich nicht vermeidbar ist, beweist mindestens einer der irnsinger Massensschweineproduzenten immer wieder. Die Wasservergiftung alle gemeinsam. Roland Lippenoo, Irnsing
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