**wichtig bitte in der Petitonsbegründung ergänzen"(§36 Abs. 10 Nr. 2 d und f) Sämtliche öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Zug, Flugzeug, Schiff) sowie Flughäfen, Bahnhöfe etc. sind angehalten, Krankheits"verdächtige" und Ansteckungs"verdächtige" sofort dem Gesundheitsamt zu melden.