Zustimmung Bundesrat
Die Petition behauptet, dass das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt werde individuelle Grundrechte und Gewerbefreiheit einzuschränken und das ohne Zustimmung des Bundesrates. Das ist schlicht falsch. Lediglich auf zwei vom Petenten genannten Verweise trifft dies zu (§13 Absatz 4 Satz 2, §14 Absatz 9). In den anderen Verweisen (§13 Absatz 3 Satz 8, §24 Satz 3, §36 Absatz 7) Bedarf es einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates.