Contra

Was spricht gegen diese Petition?

§36(7)

Die in der Petition genannten Verweise betreffen meines Erachtens unkritische Änderungen im Infektionsschutzgesetz. §36 Absatz 7: Dieser Absatz ermöglicht die Festlegung, dass Personen, die nach Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und wahrscheinlich ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, entweder einen ärztliches Nachweis über den Test auf den Krankheitserreger vorzulegen. Wenn sie dies nicht können dann müssen sie sich einer ärztlichen Untersuchung in Deutschland unterziehen. Das hatten wir bereits mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten so gemacht. Völlig unproblematisch.

Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

2.6

1 Gegenargument
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