Teil 3.2: Die BI für den Erhalt des Parks am Ehrenmal nimmt nur das den Bürgern zugestandene demokratische Recht in Anspruch, gegen einen offengelegten Plan Einwände vorzutragen. Das ist formal korrekt durch eine Eingabe geschehen. Glauben Sie ernsthaft, dass Rat u. Verwaltung den Prozess der Beschlussfassung verschoben hätten, wenn an den Einwänden und Kommentaren der BI nichts dran wäre? Wir gestehen Ihnen gerne das Recht zu Ihre Einschätzung zum ?Park? zu äußern. Aber Sie sollten tolerant genug sein, uns das gleiche Recht zuzugestehen.-Fortsetzung Teil 3.3
Quelle: Für das Planungsteam der BI für den Erhalt des Parks; Werner Bitter