Noch 1 Tage

Neues Ladenöffnungsgesetz schadet der Nahversorgung im ländlichen Raum

Petition richtet sich an:
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

4.785 Unterschriften

20 %
4.502 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg

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4.502 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg
  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung noch 1 Tag
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Debatte

Neues Pro Argument

Pro

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Kaum noch Kirchgänger

Bei KI gestützten personallosen Supermärkten sollte man der Bevölkerung nicht die Bequemlichkeit nehmen, auch am Sonntag einkaufen zu dürfen. Es geht doch ohnehin kaum noch einer sonntags in die Kirche. Lässt doch die Kunden selbst mit den Füssen entscheiden.

3.1

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Pro

Weil auch kleinere Ortschaften eine Nahversorgung brauchen, und auch außerhalb den regulären Zeiten einzukaufen für viele eine gute Sache ist. Und kleinere Läden damit überleben können.

1.3

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Neues Contra Argument

Contra

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Die Grundidee ist gut, die Petition geht mir aber nicht weit genug. Generell sollte es den Geschäften grundsätzlich erlaubt sein zu öffnen, egal welcher Wochentag oder welche Uhrzeit. Die Lebensrealität ist heute eine andere, es gibt kaum noch die zu Hause bleibende Hausfrau, die Vormittags einkaufen kann. Zudem ermöglichen späte Öffnungszeiten und am Wochenende es auch, dass Familien ggf. einen Zuverdienst haben ,wenn ein Partner unter der Woche arbeitet und Kinder zu betreuen sind.

2.5

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Dies ist eine Offensive einer Großbäckerei und Supermaktkette

„Es ist zu erwarten, dass die großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels die neuen Chancen nutzen und sehr schnell eigene vollautomatisierte Verkaufskonzepte anbieten werden. Der Handelsverband Baden-Württemberg leistet dazu bereits Unterstützung, indem er die Begrenzung der Verkaufsfläche auf max. 150 m2 kritisch hinterfragt und Flächen von 350 m2 und 400 m2 zur Diskussion stellt.“, so Wolfgang Krüger, ver.di-Baden-Württemberg.

Quelle: bawue.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++58b77d84-02b2-11f1-964e-53acd0928232

2.0

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