02/06/2026, 03:57
Nach Verabschiedung der angepassten Gesetzesfassung war eine inhaltliche Überarbeitung der Petition erforderlich, um die Begründung an die aktuelle Rechtslage anzupassen.
Neuer Petitionstext:
Das neue Ladenöffnungsgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität bieten. Auf den ersten Blick erweckt es auch den Eindruck eines Fortschritts – doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass es nicht auf die Lebensrealität der Menschen abgestimmt ist. Es gefährdet sowohl die Nahversorgung im ländlichen Raum als auch bestehende Arbeitsplätze.Raum.
Wir fordern:
- Die bestehende Flächenbegrenzung von 150 m² soll auf die Größe eines Nahversorgers bzw. kleinen Supermarktes (ca. 400–800 m² Verkaufsfläche) ausgeweitet werden, um eine bedarfsgerechte Nahversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten
Hybride Verkaufsstellen sind als vollautomatisiert anzuerkennen, sofern an Sonn- und Feiertagen kein Verkaufspersonal eingesetzt wirdGemeinden und Kommunen sollen zur Sicherstellung der Nahversorgung im ländlichen Raum ein eigenständiges Entscheidungsrecht erhalten, Sondergenehmigungen zu erteilen und entsprechende Versorgungsangebote aktiv mitzugestalten
Neue Begründung:
Für viele Menschen im ländlichen Raum sind Versorgungslücken längst alltägliche Realität. Der nächste Supermarkt liegt oft mehrere Kilometer entfernt. Spontane, fußläufige Einkäufe sind insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobil eingeschränkte Personen kaum noch möglich.
Verlässliche Nahversorgung ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe.
HybrideVollautomatisierte Lädenund hybride Verkaufsstellen dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen personalfrei geöffnet sein, sofern sie eine Verkaufsfläche von höchstens 150 m² nicht überschreiten. Viele bestehende kleinflächige Nahversorger liegen jedoch über dieser Grenze und sind Teildadurch dergezwungen, Lösungihre Sonn- und Feiertagsöffnung einzustellen.Durch das Inkrafttreten dieser Regelung sind funktionierende Nahversorgungsstrukturen – wieso werden sie in der Gesetzgebung nicht berücksichtigt?Geradegerade im ländlichen Raum gewinnen– vollautomatisiertemassiv gefährdet, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Konzepte in vielen Fällen maßgeblich vom Sonntagsgeschäft abhängt. Bevölkerungs- und hybridBerufsgruppen betriebenewie VerkaufsstellenBerufstätige, zunehmendPendler, anAlleinerziehende Bedeutung.oder HybrideSchichtarbeitende Modelle verbinden Automatisierung mit persönlichem Service. Dabei handelt es sich um Verkaufsstellen, die teilweise mit Personal betrieben werden und außerhalb dieser Zeiten einen personalfreien, automatisierten Einkauf ermöglichen.Teilweise personalbesetzte Zeiten ermöglichen:Freien Zugang Barzahlung und EinkaufsunterstützungSichere Arbeitsplätze vor Ort Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich jedoch die Frage, obsind durch die Bevorzugung ausschließlich vollautomatisierter Modelle indirekt ein Druck entsteht, funktionierende hybride Konzepte aufzugeben und Personal abzubauen, um weiterhin wirtschaftlich und gesetzeskonform betrieben werden zu können. Soll dies tatsächlich das Ziel der Gesetzgebung sein?Nach der neuen Regelung ist hybriden Verkaufsmodellen eine Sonntagsöffnung untersagt, sobald sie an Werktagen Verkaufspersonal beschäftigen – unabhängig davon, ob der Sonntagsbetrieb personalfrei erfolgt. Durch den Wegfall derbestehender Sonn- und FeiertagsöffnungFeiertagsöffnungen fürbesonders hybridestark Kleinflächenmodelle sind funktionierende Nahversorgungsstrukturen massiv gefährdet.betroffen.
ZusätzlichDie beschränktstarre das Ladenöffnungsgesetz die VerkaufsflächeFlächenbegrenzung auf 150 qm,Quadratmeter wodurchschränkt die SortimentsverfügbarkeitSortimentsbreite deutlich eingeschränkt wird. Einerseits sollund damit die Versorgungsqualität massiv ein.Gerade im ländlichen Raum sind kleine Läden oft darauf angewiesen, ein Mindestsortiment an Frische- und Alltagswaren anbieten zu können, um die Grundversorgung sicherzustellen. Eine Begrenzung auf 150 m² bedeutet jedoch:
- Weniger Vielfalt und damit geringere Attraktivität für Kundinnen und Kunden
- Fehlende Möglichkeit, ausreichend frische Lebensmittel und wechselnde Warengruppen anzubieten
- Erhöhte Abhängigkeit von weiter entfernten Einkaufsorten
Einerseits will die Gesetzgebung die Nahversorgung gestärkt werden,stärken, andererseits steht dies im Widerspruch zu einem sich wandelnden Versorgungsbedürfnis der Bevölkerung, das zunehmend Vielfalt, Frische und eine umfassende Produktauswahl verlangt. Wie soll unter diesen Einschränkungen ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot überhaupt noch möglich sein?
Menschen im städtischen und ländlichen Raum sind auf flexible, moderne und realitätsnahe Einkaufsmöglichkeiten angewiesen. Ein moderner Sonntagseinkauf bedeutet nicht die Abschaffung des Sonntagsschutzes, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung. Die Landesregierung muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden – für Innovation, Versorgungssicherheit und soziale Teilhabe.
Jetzt unterschreiben! Setzenunterschreiben! Setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen für eine Nahversorgung, die für alle erreichbar bleibt.
beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/ladenoeffnungsgesetz
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (7 in Baden-Württemberg)