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Neuregelung und Einhaltung der Trennung von Kirche und Staat

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
79 Unterstützende 79 in Deutschland

Sammlung beendet

79 Unterstützende 79 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Verlustgeschäft Inkasso

Die Kirchen zahlen dem Staat auf der Grundlage von Verträgen eine Vergütung von 2,5 bis 4 % der durch den Staat berechneten und beigetriebenen Kirchensteuern. Gem. BGH sind jedoch Inkassokosten von 6% sachgerecht. Dem Staat entgehen somit ca. 500 Mio. € Inkasso-Vergütung - also in dieser Höhe Subvention der Kirchen, die auch von Nicht-Kirchenangehörigen gezahlt werden.

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Ungleichbehandlung mit anderen Körperschaften d.Ö.R.

Das Erbringen von Inkasso-Dienstleistungen für Dritte gehört unserer Auffassung nach nicht zu diesen Kernaufgaben. Es gibt keine rationalen Gründen, warum der Staat dies tun sollte. . Es ist bezeichnend, dass der Staat Inkasso-Dienstleistungen nur für bestimmte Religionsgemeinschaften erbringt (z.B. die katholische und die evangelische Kirche), nicht aber für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ortskrankenkassen, Sparkassen etc.

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Verstoß gegen informationelle Selbstbestimmung

Verstoß gegen den das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Die Verfassung (Art. 137 VI WRV/140 GG) verlangt den Einzug der Kirchensteuern durch den Staat eindeutig nicht. Er kann sich daher auch entscheiden, die Kirchensteuern nicht einzuziehen. Nur weil der Staat die Kirchensteuer eintreibt, müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilen ob sie Mitglied einer Kirche sind und falls ja, bei welcher.

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Contra

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