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Verlustgeschäft Inkasso

Die Kirchen zahlen dem Staat auf der Grundlage von Verträgen eine Vergütung von 2,5 bis 4 % der durch den Staat berechneten und beigetriebenen Kirchensteuern. Gem. BGH sind jedoch Inkassokosten von 6% sachgerecht. Dem Staat entgehen somit ca. 500 Mio. € Inkasso-Vergütung - also in dieser Höhe Subvention der Kirchen, die auch von Nicht-Kirchenangehörigen gezahlt werden.

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