Pro

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Deutsche Fachgesellschaft für Psychiatrische Pflege

Es werden überhaupt noch zuviele Arzneimittel verschrieben. Der Arzt muss auch zum Pharmareferenten einen Draht haben, sonst klappt es mit der Umsetzung nicht. Der Betäubungsmittelschrank ist nur etwas für den vom Arbeitgeber vertrauensvoll ausgewählten Helfer, der wiederum die Auszubildenden anhält, sorgfältig darauf zu achten, daß dieser immer abgeschlossen bleibt. Werden unterschriebene Rezepte dagelassen, so ist das ein Vertrauensbeweis gegenüber den Helfern, dieses Vetrauen eben nicht zu missbrauchen.

Quelle: <a href="http://www.dfpp.de/index.php?option=com_content&view=article&id=103%3Apresse-information-zur-billigung-von-zwangsbehandlungen-im-notfall&catid=3%3Aaktuelles&Itemid=15" rel="nofollow">www.dfpp.de/index.php?option=com_content&view=article&id=103%3Apresse-information-zur-billigung-von-zwangsbehandlungen-im-notfall&catid=3%3Aaktuelles&Itemid=15</a>

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