Pro

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Weil sich die DGPPN von den verbindlichen ICD-10 Kriterien bezüglich der Schizophrenie entfernt hat und ihre eigenen Diagnosekriterien erfunden hat. Sie hat sich bezüglich Neuroleptika-Gabe vom gesunden Menschenverstand entfernt. Sie ist laut ihrer S3-Leitlinie Kurzversion C bereit, bei Neuroleptika-Behandlung schwere neurologische Schäden in Kauf zu nehmen. Beim Parkinson-Syndrom (durch Neuroleptika verursacht) empfiehlt die DGPPN die zusätzliche Gabe von Anticholinergika, die zum Demenzsyndrom führen kann (Demenz wird mit Acetylcholinmangel in Verbindung gebracht).

Quelle:

4.2

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