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StGB verstößt auch gegen den § 240 STGB

Hat auch schon einmal einer darüber nachgedacht, das durch den Arbeitsvermittler die "Erzwungene" Unterschrift durch Kürzungen der ALG II Leistungen eine Nötigung nach dem STGB § 240 dar stellt. Und mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren geahndet wird. Ein Verkäufer in einem Laden kann einen auch nicht zu einer Unterschrift eines Vertrages zwingen. Aber der Vertreter des Staates darf das ???? Kann ja nicht sein.

Quelle:

4.2

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