Wenn das Gesundhitsamt einen Kindergarten wegen einer Infektionswelle mit z.B. dem Norovirus für drei Woche schließen muss gibt es keine Rückerstattung der Gebühren. Daher sollte es aus Gründen der Gleichbehandlung bei Corona-Infektionen ebenso sein. Dennoch wäre eine Teilerstattung bei nachgewiesener Bedürftigkeit sinnvoll, bzw. eine Teilerstattung von Kosten für z.B. Tagesmütter, sofern eine Notbetreuung nicht greift.
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