Pro

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Keine Sonntagsspaziergänge mehr!

Die Einschränkung darauf, dass nur eine Person den Wald jederzeit betreten darf und Gruppen (ab zwei Personen), dies nur dürfen, wenn nach Ansicht des Försters und des Jagdausübungsbrechtigten nichts dagegen spricht, kommt einem Betretungsverbot gleich. Schluß mit den Sonntagsspaziergängen mit der Familie. Davon dürften auch unzählige Gastronomiebetriebe betroffen sein, die eben von jenen Spaziergängern und Wanderern leben...

Quelle:

4.1

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