Wald, Grundrecht
Mir erschließt sich seit geraumer Zeit nicht, warum Naturschutz praktisch immer erfolgreich als Argument gegen Veranstaltungen angeführt werden kann, was auch implizit in diesem Gesetzestext zu lesen ist. Veranstalter ist ein Beruf. Die freie Berufswahl ist grundgesetzlich geschützt. Mittlerweile werden so viele Veranstaltungen mit - oft unspezifischen - Verweis auf den Naturschutz untersagt, dass es einem Berufsverbot für bestimmte Veranstalter gleich kommt.
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