Die StVO bietet genau solche Möglichkeiten. Sicherlich argumentativ zu belegen, jedoch sind Gesundheitsschutz und Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Älteren mit Rad oder zu Fuß Grund genug, hier nachzubessern!
Faktisch keine. Die Geschwindigkeitsreduktion an der gewünschten Stelle hat keinen „messbaren“ Einfluss auf den Verkehrsfluss zum negativen hin. Jedes Contra-Argument wäre gleichzeitig ein Argument, welches Lärmschutz und Sicherheit weniger priorisieren würde. Am Wohngebiet hier situativ unsinnig.
Wenn man neben einer Kreisstraße wohnt oder ein Haus gebaut hat, dann ist eben mit Straßenlärm und einem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die unteren Grundstücke entlang der Straße wurden von der Gemeinde bewusst günstiger verkauft. Bei der Straßenkreuzung handelt es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt, ebenfalls wurde der Fußgänger-Zebrastreifen modernisiert und besser ausgeleuchtet. Dass Kinder und Gassi-Gänger lieber 50m Weg sparen und direkt die Kreisstraße überqueren, ist kein Argument.
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