" [...] Denn die Realität in den Krankenhäusern sei bisher noch vielfach geprägt von unsystematischen, teilweise noch händischen Erfassungen sowie pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Die erfassten Arbeitszeiten würden im Nachgang "passend gemacht" und Überschreitungen von Höchstgrenzen nicht berücksichtigt [...]" DER SPIEGEL
Quelle: www.spiegel.de/karriere/arbeitszeiterfassung-arbeitgeber-kritisieren-eugh-urteil-a-1267373.html