Teilzeit- und Befristungsgesetz, 12-Jahres Frist, Projektmittel, Haushaltsmittel
Die "Contra" Aktivisten sollten wissen, dass im Hochschulrahmengesetzt schon seit geraumer Zeit die Möglichkeit eingeräumt wird, nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz befristet einzustellen! Somit ist eine unbefristet befristete Anstellung möglich sofern die Mittel Drittmittel (Projektmittel) sind (was ja meistens der Fall ist. Dieser Weg geht nicht bei Anstellung aus originären Haushaltsmitteln (was ja eher selten der Fall ist), da würde dann die 12-Jahres-Befristung greifen.
Quelle: