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Straßenbeiträge

Straßen sind Gemeingut und können von jedem benutzt werden. Daher ist die Erneuerung von Straßen Bundes- bzw. Landessache. Ein Grundstückbesitzer zahlt in der Regel Erschließungskosten und hat - wenn die Straße der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird - auf die Abnutzung der Straße keinen Einfluss.

Quelle: Helmuth Keller

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