Straßenbeiträge
Straßen sind Gemeingut und können von jedem benutzt werden. Daher ist die Erneuerung von Straßen Bundes- bzw. Landessache. Ein Grundstückbesitzer zahlt in der Regel Erschließungskosten und hat - wenn die Straße der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird - auf die Abnutzung der Straße keinen Einfluss.
Quelle: Helmuth Keller