Die Straßensanierungen müssen über die vorhandenen Steuergelder finanziert werden. Die Satzungen der Wiederkehrenden Beiträge sind unlogisch und ungerecht. Die Anzahl der Stockwerke werden u.a. nach Bebauungsplan festgelegt - auch wenn in der gesamten Straße nur 1,5stöckig (=1stöckig) gebaut wurde. In Ortsteilen ohne Bebauungsplan bekommt man nach Einpruch auf 1stöckig reduziert. Da fehlt es an Gleichheit. Auch die Tiefenbegrenzung darf nicht jeder Eigentümer in Anspruch nehmen.
Quelle: