Keine PJ-Vergütung für Bafögempfänger?
Den Fokus auf das Gehalt zu legen, den §23 Abs. 3 Bafög dabei aber völlig unerwähnt zu lassen, finde ich sehr schade. ("(3) Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.") - d.h. das jeder Euro der PJ-Vergütung 1:1 vom Bafög abgezogen wird.
Quelle: www.bafög.de/de/-23-freibetraege-vom-einkommen-des-auszubildenden-250.php