Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Keine PJ-Vergütung für Bafögempfänger?

Den Fokus auf das Gehalt zu legen, den §23 Abs. 3 Bafög dabei aber völlig unerwähnt zu lassen, finde ich sehr schade. ("(3) Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.") - d.h. das jeder Euro der PJ-Vergütung 1:1 vom Bafög abgezogen wird.

Quelle: www.bafög.de/de/-23-freibetraege-vom-einkommen-des-auszubildenden-250.php

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