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Gehwegparken

"Die Entscheidung, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt wird, muss von jeder Stadtverwaltung selbst getroffen werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Fußgänger nicht von parkenden Fahrzeugen behindert werden dürfen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen im Begegnungsverkehr genügend Platz auf Gehwegen zur Verfügung haben." Zitat aus Bussgeldkatalog.org Dabei ist eine Mindestbreite von 1,20m Fußweg einzuhalten. Das war über Jahrzehte möglich und die hier lebenden Menschen kamen damit gut zurecht.

Quelle:

2.5

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