Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Nach deutschem Recht ist ein Fahrzeugführender dazu verpflichtet sein/ ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen. Es gibt seitens der Kommune keine Verpflichtung ausreichend Parkraum zu verfügung zu stellen. Wer dies nicht beachtet hat deswegen damit zu rechnen, für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dass dieses Fehlverhalten 20 Jahre seitens des Ordnungsamtes Leipzig gedulet wurde, war ein großer Fehler, der nun endlich behoben wird. Insofern ist diese Petition unangemessen und sollte gelöscht werden. Sie ist ein Aufruf zum forwährenden Rechtsbruch!

Quelle: www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/richtig-parken-aber-wie.html?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=1&cHash=8b254b6e0ae8deeb1baedb4b406e4ff8

1.8

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