Petition ist inhaltlich falsch und richtet sich an den falschen Adressaten
Die Petition ist inhaltlich falsch und richtet sich an den falschen Adressaten. Die Planungshoheit liegt bei der Bezirksregierung. Die Genehmigungen erteilt der Kreis. Der Bürgermeister hat keinen Einfluss, er hat sogar versucht, die Anlagen zu verhindern (siehe Link). Die Petition müsste sich gegen das Unternehmen richten, das die Anlagen errichten will.