Die Petition gegen einen offenen Strafvollzug für Sicherheitsverwahrte ist nach meinem Rechtsverständnis zu 100% richtig. Allerdings wird die Sinnhaftigkeit der Petition durch die Forderung "wenn es schon sein muss, dann an einem anderen Standort" absolut konterkariert(St. Florians-Prinzip!), das ist nicht hinnehmbar!
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