Eigentumsrecht des Petenten
Die Künstlerin darf natürlich nur eigene Tiere zu Kunstwerken umwidmen, keine Tiere die dem Petenten gehören! Verständlich, dass der Petent sich aufregt, wenn über sein Eigentum jemand anders verfügt. Kunstfreiheit ja, aber nur mit Tieren die der Künstlerin gehören oder die sie rechtmäßig erworben hat.
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