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Pferdesteuer

Um eine Steuer durchzusetzen müsste das Pferd als Luxusgut deklariert werden - so wie der Hund. Das Pferd ist aber als Schlachtvieh und Nutztier eingestuft, dient also als Nahrungsmittel und somit ist die Einstufung als Luxusgut ausgeschlossen und so eine Einstufung als Luxusgut widerspreche auch den EU Richtlinien, sprich die EU Mitgliedsstaaten müssten Pferde komplett aus der Nutztierhaltung nehmen.

Quelle:

3.6

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