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Verordnungen, die pauschalieren, sind weder sinnvoll noch verhaltensbiologisch zu begründen, weil die von Hunden ausgehende potentielle Gefahr, wenn überhaupt, rasseneutral zu bestimmen ist. Es muß um individuelle Merkmale gehe, die auf Verhaltensstörungen hinweisen. Die Benennung „gefährlicher Rassen“ stellt den Hund als alleinigen Verursacher eines menschengefährdenden Verhaltens dar und seine Maßnahmen betreffen nur den Hund. Der Mensch, der jede Hundezucht und Hundeentwicklung beeinflußt, rückt bei dieser Art der Reglementierung bedenklich in den Hintergrund.

Quelle: www.sos-hamburgdog.de/Gut_3.htm

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