Die Entsorgung darf nicht zur Belastung der Steuerzahler werden, damit einige noch Gelder bei der Sanierung eines Hauses bekommen. Wie soll da vernünftig differenziert werden? Unter Umständen kann die Asbest-Sanierung bei Gesundheitsgefahren als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden oder im Rahmen einer energetischen Dachsanierung mit Förderungen verbunden werden.
Quelle: www.die-freiraeumer.de/aktuelles/asbestsanierung-ist-steuerlich-absetzbar/