steuerlicher Vorteil
gezahlte Steuern kann man doch auf die Jahreseinkommensteuer anrechnen. Also warum auch nicht eine eventeulle Pferdesteuer auf die Lohnsteuer anrechnen? Und die Umsatzsteuer für Futter, Tierarzt und Hufschmied möchte ich dann aber auch berücksichtigt wissen! Kinderfreibeträge und Betreuungskosten gibt, also: Pferdefreibeträge und Pflege- und Betreuungskosten beantragen! Mal sehen, was die "lieben Politiker" dazu sagen
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