Steuernde Steuer
Die Hundesteuer und der Hundeführerschein dienen der Mengenbegrenzung der gehaltenen Hunde in Wohnanlagen, und um in dicht besiedelten Gebieten und städtischen Parkanlagen die Lärm-, Geruchs- und Kotbelästigung zu reduzieren, Wegereinigungskosten einzutreiben, Gefahren einzudämmen und naturferne Mitbürger vor der erzwungenen Kontaktaufnahme mit freilaufenden Raubtieren zu bewahren. Wenn eins dieser Argumente auch für die Pferde gelten sollte bin ich für die Steuer.
Quelle: