Maßnahmen sind unverhältnismäßig
Bei ABWÄGUNG von Nutzen- und Schadpotential erscheinen die einschränk. Maßnahmen unverhältnismäßig: 1. Schüler sind nicht besonders gefährdet, sie erkranken in der Regel nicht und übertragen den Krankheitserreger am wenigsten. Der Effekt von Einschränkungen des Schulbetriebs auf das Sterbegeschehen ist sehr gering. Nicht die Schüler, sondern besonders verletzliche Risikopatienten müssen geschützt werden, ggf. durch Begrenzung von Kontakten zwischen Schülern und Risikopatienten. 2. Dem fehlenden Nutzen der schulischen Maßnahmen steht ein hoher Schaden für Schüler und Gesellschaft gegenüber.