Besucher von Schützen-, Feuerwehr- und Sportfesten dürfen teilweise bis morgens um 03.00 Uhr feiern. Dies regelt eine Ausnahmeverordnung der Stadt Gütersloh. Die Sounds der Wapelbeats müssen jedoch um 23.00 Uhr verstummen. Warum? Die Erweiterung der Ausnahmeverordnung in Gütersloh könnte den Veranstaltern und Besuchern Sicherheit für die nächsten Jahre geben. Die BfGT hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
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