Prüfung der verfassungsrechtlichen Anerkennung von Selbstverteidigung

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

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24 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 01.02.2026
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Selbstschutz

Notwehr und Selbstschutz sind nicht dasselbe. Notwehr greift erst im Angriff, ein Selbstschutzrecht würde rechtssicher festlegen, welche Maßnahmen zur Vorbereitung erlaubt sind. So entsteht Handlungssicherheit statt Grauzonen. Beispiele aus Österreich und der Tschechischen Republik zeigen, dass klar geregelter Selbstschutz verantwortungsbewusste Bürger stärkt und zu einer friedlicheren Gesellschaft beiträgt.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (BKA), nationale Waffen- und Strafgesetze (DE, AT, CZ), öffentlich zugängliche Gesetzestexte und europäische Vergleichsstudien zur Waffen- und Selbstschutzgesetzgebung.

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Ablehnung von Gewalt über das Notwehrrecht hinaus

Ich lehne jegliche Gewalt kategorisch ab, die über das Recht auf Notwehr gemäß § 32 StGB (und entsprechend auch § 227 BGB) sowie ergänzend § 229 BGB (Selbsthilfe), das Festhalterecht gemäß StPO (den § weiß ich nicht) sowie die Regelungen zur Festnahme und Verhinderung der Flucht gemäß Polizeirecht hinausgeht. Wer die Grenzen der Notwehr "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" überschreitet, wird gemäß § 33 StGB nicht bestraft - das sollte mE genügen.

0.0

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