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Tabakerzeugnisse erweisen sich in zunehmendem Maße als gesundheitsschädliches Genussmittel. Kämen sie heute erstmals auf den Markt, würden sie nach den geltenden Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes nicht mehr zugelassen, da ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht bewiesen, ihre gesundheitsschädigende Wirkung jedoch nicht mehr in Frage gestellt werden kann.

Quelle:

3.3

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