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Grundrecht

Menschenrechte sind unteilbar. §1(1) Grundgesetz: in Verbindung mit §3 (3) GG macht klar, was zu tun ist, damit diesesLand eine bessere und reichere Gesellschaft und Zukunft haben kann.

Quelle: §1 Grundgesetz: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. In

2.3

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