Grundrecht
Menschenrechte sind unteilbar. §1(1) Grundgesetz: in Verbindung mit §3 (3) GG macht klar, was zu tun ist, damit diesesLand eine bessere und reichere Gesellschaft und Zukunft haben kann.
Quelle: §1 Grundgesetz: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. In