Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Unsinn

Zunächst vermisse ich in Ihrer Argumentation den Blick auf das Kindeswohl. Hier geht es nur um den Willen des Elternteils, bei dem das Kind lebt und nicht um das Kind selbst. Weiter fehlt mir die Unterscheidung darin, wer Inhaber der Sorge ist. Wenn die Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem Elternteil liegt, kann dieser auch ohne Zustimmung des anderen umziehen. Andernfalls kann man sich eine Entscheidung des Gerichts diesbezüglich holen. Und da geht es wieder um das Kindeswohl, was wohl der Initiator dieser Petition aus dem Auge verloren hat.Jedes Kind hat zwei Elternteile!!!

Quelle: Eigene Meinung

3.3

1 Gegenargument
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