Ersatzstimme heilt Eingriff der 5%-H ins Verhältnisprinzip.BVerfGE 146,327 irrt:Wahlgleichheit leidet durch 5%-H,Ersatzst. hilft hier. Unmittelbarkeit:Keine zusätzliche Instanz nötig.Dass andere Wähler über Wertung Zweit- vs Ersatzst. entscheiden,ist besser als Entscheidung anderer über Nicht-Wertung. Zählwertgleichheit:Ergebnis selbst ist unwesentlich,real resultieren Mandate.Hier fließt genau eine der St. ein.Aktuell aber zuweilen keine.Demokratieprinzip:Nicht-Werten ist undemokratisch!
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