42 signatures
Petition is addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Einführung einer Ersatzstimme bei sämtlichen Wahlen. Sollte die gewählte Partei die 5%-Hürde nicht schaffen, würde die vergebene Stimme an die gewählte "Ersatzpartei" übergehen. Auf diese Weise könnten wir ohne Furcht und Unsicherheit wählen und würden sämtliche Wahlen offener und demokratischer gestalten.
Reason
Als Mitglied der Volt-Partei versuche ich Menschen nicht nur für meine Partei, sondern allgemein für Politik und Demokratie zu motivieren. Oft höre ich, gerade zu den stattfindenden Wahlen, dass sie Volt bzw. Andere Parteien, die ihre Werte tragen, wählen würden, jedoch aus Angst ihre Stimme zu "verschenken" dies nicht tun. Politik, Demokratie und die dazugehörigen Wahlen sollten nicht aus Angst geführt werden, weshalb ich hier eine "Ersatz-Stimme" fordere. Damit könnten alle Menschen ohne Furcht wählen, ganz gleich, welche Partei sie unterstützen wollen. Dies fördert demokratischere und aufrichtigere Wahlen, die aus wahrer Überzeugung und nicht aus Furcht oder Taktik getroffen werden.
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Petition details
Petition started:
02/14/2025
Petition ends:
08/13/2025
Region:
Germany
Topic:
Civil rights
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Änderungen an der Petition
on 27 Feb 2025 -
Änderungen an der Petition
on 26 Feb 2025 -
Guten Tag,
erst einmal danke an alle, die diese Petition bereits unterstützt haben. Das Thema ist mir seit der Bundestagswahl besonders wichtig, da ich mit vielen Menschen darüber gesprochen und Erfahrungen sammeln durfte. Deshalb bitte ich jeden von euch, teilt diese Petition weiter mit anderen, sprecht mit ihnen, gebt mir Rückmeldung oder Kritik. Ich bin für jede Unterstützung, jede Stimme und Meinung...show moreGuten Tag,
erst einmal danke an alle, die diese Petition bereits unterstützt haben. Das Thema ist mir seit der Bundestagswahl besonders wichtig, da ich mit vielen Menschen darüber gesprochen und Erfahrungen sammeln durfte. Deshalb bitte ich jeden von euch, teilt diese Petition weiter mit anderen, sprecht mit ihnen, gebt mir Rückmeldung oder Kritik. Ich bin für jede Unterstützung, jede Stimme und Meinung dankbar. Geben wir auch weiterhin unser Bestes und machen wir unsere Politik noch etwas demokratischer!
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Rudolph
Motivierter Mensch und Politiker in Ausbildung
Debate
Ersatzstimme heilt Eingriff der 5%-H ins Verhältnisprinzip.BVerfGE 146,327 irrt:Wahlgleichheit leidet durch 5%-H,Ersatzst. hilft hier. Unmittelbarkeit:Keine zusätzliche Instanz nötig.Dass andere Wähler über Wertung Zweit- vs Ersatzst. entscheiden,ist besser als Entscheidung anderer über Nicht-Wertung. Zählwertgleichheit:Ergebnis selbst ist unwesentlich,real resultieren Mandate.Hier fließt genau eine der St. ein.Aktuell aber zuweilen keine.Demokratieprinzip:Nicht-Werten ist undemokratisch!
No CONTRA argument yet.
Why people sign
Hier sollte m.E. auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine bisherige Rechtsprechung ändern! Mit einer Ersatzstimme bliebe die Sperrklausel selbst bestehen, es würde keine Zersplitterung des Parlaments gefördert, nur die "zweite Hürde in den Köpfen" (Angst, seine Stimme zu "verschenken") fiele weg. Die Folgen dieser psychologischen Hürde werden, wie der Petent schildert, immer drastischer, mit weiteren demokratischen Folgeschäden: "Kleinstparteien" erhalten weniger Parteienförderung, kaum jemals Parlamentssitze, müssen vor jeder Wahl aufwendig Unterschriften sammeln, haben große Mühe, in der breiten Öffenlichkeit bekannt zu werden. Ergebnis: politischer Mangel an neue Ideen (bzw. Chancen, sie auch nur zu testen), alte, unfähige Politikeliten bleiben bequem "unter sich", Politikverdrossenheit, Zweifel an der Demokratie, gesellschaftliche Verrohung, Extremismus... Ganz gleich, ob man Volt oder anderen "Kleinstparteien" zuneigt, eine Sperrklausel ohne Ersatzstimme ist ein unnötig heftiger Eingriff in die Gleicheit der Wahl, und die Folgen sind absolut verheerend! Darum: Schluss damit, und zwar schleunigst - und natürlich mit den Plänen gewisser EU-Politiker, sich mit solchen Mitteln auch in Brüssel und Straßburg unbequemer Konkurrenz zu entledigen!
Dass Zweitstimmen, die unter die 5%-Hürde fallen, keine Auswirkung auf die Mandatsverteilung haben, ist eine gravierende Abweichung vom Verhältniswahlprinzip und Erfolgschancen-Gleichheit. Diese Ungerechtigkeit ist einer modernen Demokratie unwürdig und lässt sich mit vertretbarem Mehraufwand ohne weitere Nachteile sehr einfach durch Einführung einer Ersatzstimme aufheben. Die Gegenargumente des Petitionsausschusses zu Pet 1-20-06-111-000527 (Id-Nr. 127720) sowie des BVerfGE (146, 327), dass diese Änderung einen problematischen Eingriff in Wahlgrundsätze darstellen könnte, entbehren jeder Logik:
(1) Wahlgleichheit & Erfolgswertgleichheit: Diese Grundsätze werden ja gerade durch die 5%-Hürde eingeschränkt. Die Ersatzstimme verschärft dies nicht weiter, sondern löst dieses Problem weitgehend, selbst wenn (in stark reduziertem Umfang, wie erwartet werden kann) auch Ersatzstimmen für Parteien unterhalb der 5%-Hürde abgegeben werden können, welche damit weiterhin ohne Einfluss auf die Mandatsverteilung bleiben.
(2) Unmittelbarkeit: Die Auswertung der Wahl bleibt mathematisch deterministisch und erfordert keinerlei Zwischeninstanz, welche nach eigenem Ermessen eine Entscheidung zu treffen hat (cf. BVerfGE 7, 63). Das Argument, dass andere Wähler darüber entscheiden, ob Zweit- oder Ersatzstimme für die Mandatsverteilung zählt, ließe sich umso stärker gegen das Wahlsystem ohne Ersatzstimme einwenden: Dort entscheiden andere Wähler darüber, dass Zweitstimmen unterhalb der 5%-Hürde gar nicht (!) für die Mandate zählen.
(3) Zählwertgleichheit: Es gibt 2 real relevante Wirkungen einer Zweitstimmabgabe: (a) Parteienfinanzierung, (b) Mandatsverteilung. Das "Wahlergebnis" als solches hat nur statistische Relevanz aber keine echte Implikation im Sinne einer Entscheidung des Souveräns. Funktion (a) bleibt erhalten. Bei Funktion (b) liegt weiterhin Zählwertgleichheit vor, da entweder Zweitstimme oder Ersatzstimme für die Mandate angerechnet werden, aber nie beide gleichzeitig. Im Gegenteil entfällt im aktuellen System de facto auch der Zählwert der Zweitstimme hinsichtlich der Mandatsverteilung (b), da sie nur mit Wert "Null" angerechnet wird, was nochmals gravierender wiegt als eine rein quantitative Verletzung der Erfolgswertgleichheit.
(4): Demokratieprinzip: Das Argument kann ich mit Blick auf Art 20 GG nicht nachvollziehen. Undemokratisch ist das Ignorieren von Stimmen unter 5% sowie die abschreckende Wirkung der Hürde auf die Entscheidung eine 5%-Partei zu wählen!
Fast 14% der Stimmen dieser Bundestagswahl sind nicht im Parlament repräsentiert. Das ist kein Zustand.
Die Ersatzstimme vereint den Vorteil der Fünfprozenthürde (keine übermäßige Parteienzersplitterung) mit dem demokratischen Grundprinzip, dass alle Stimmen gleich viel zählen (sollten). Außerdem kann eine Ersatzstimme der Politikverdrossenheit durch das (aktuell oft notwendige) strategische Wählen des kleinsten Übels entgegenwirken: Mit einer Ersatzstimme könnte man endlich seiner politischen Überzeugung entsprechend wählen, ohne befürchten zu müssen, dass die eigene Stimme unter den Tisch fällt.
Eine Demokratie muss die Wahl der eigenen Überzeugung ermöglichen. Die aktuelle Form der 5%-Hürde ist eine Bremse für Fortschritt und Veränderung und fördert nur die immer gleichen Kabbeleien und Unzufriedenheit, die letztendlich den Rechten nützt und auch ausgenutzt wird. Demokratie braucht Alternativen, aber nicht die AfD, die von einem starren System profitiert. Wenn auch Konservative mehr Wahlmöglichkeiten hätten als die CDU, mit dieser als Absicherung, wäre die AfD deutlich kleiner als mit den Stimmen der abgewanderten Unzufriedenen. Her mit einer Struktur für Ehrlichkeit und Demokratie, bitte! :)
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Wegen Demokratie