Schlechte Petition. Fahrradwege weisen in der Regel eine Breite von 1,50 Meter auf. Ein Pferd versperrt somit die komplette Spur, und es ist nicht möglich es zu überholen. Daher gehören Pferde, wenn sie denn schon am Verkehr teilnehmen sollen, auf die Fahrbahn, nicht auf Fuß- oder Radwege.
Quelle: