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Religionsfreheit

Die Religionsfreiheit ist ein fundamentales Recht unserer Gesellschaft, welches selbstverständlich auch das Recht beinhaltet, keiner Religion anzugehören. Dies ist in Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes verankert, laut dem "die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich [sind]".

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

3.6

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