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FFP2 für Nutzer des ÖPNV

ein Beispiel für höchst unvollständige Information und fehlende Transparenz ist die Pflicht, in Bayern im ÖÜNV FFP2 Masken zu tragen. Die sind nämlich für Laien nur sehr bedingt geeignet, können soagr gefährlich werden. "Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen rät die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) dringend dazu, die bayerische Empfehlung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Vor einer Übernahme der bayerischen Verordnung durch andere Bundesländer rät die DGKH ab." https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/805

Quelle: www.krankenhaushygiene.de/informationen/805

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